Ist ein Ehrenamt Arbeitszeit oder Freizeit?
Diese Bewertung sorgt seit kurzem für Unruhe bei den Feuerwehren in Schleswig-Holstein. Die EU-Kommision möchte in bestimmten Fällen die ehrenamtliche Tätigkeit auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. Das gilt besonders da, wo Ehrenamtler Tätigkeiten ausführen, die auch von Angestellten oder Beamten gemacht werden. Dies ist bei der Feuerwehr der Fall.
„Wenn das so kommt, wäre das das Ende der Freiwilligen Feuerwehren im Land“: Peter Schütt, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes, spricht klare Worte. Auslöser der Diskussion ist die geplante Erweiterung der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf die freiwilligen Feuerwehren. Die 2003/88/EG schreibt eine Höchstgrenze der Arbeitszeit von 48 Stunden vor. Dabei soll in Zukunft nicht mehr zwischen Ehrenamtlern und Angestellten unterschieden werden. Ehrenamt ist danach für Feuerwehren auch Arbeitszeit. ...
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